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Georg Salter

Buchdesigner in Berlin, 1922 - 1934

Urheber vertrieben, Werke weiter verwertet. Georg Salter im "Dritten Reich"

Veröffentlicht am 16.08.2014

Als Georg Salter durch den Entzug seiner Lebensgrundlage (Entlassung aus dem Lehramt und Berufsverbot als Grafikdesigner) zur Emigration gezwungen worden war, hörte die wirtschaftliche Verwertung seiner Arbeiten damit nicht auf.  Wie ich in diesem Blog an mehreren Beispielen sukzessive zeigen werde, lassen sich vielmehr bis in die 1940er Jahre deutsche Verlagspublikationen ermitteln, in denen Salters Schutzumschläge mehr oder weniger stillschweigend weiterverwendet wurden. Dass den Beteiligten die Brisanz ihres Handelns in der Regel bewußt war, lässt sich daran erkennen, dass ich in betroffenen Büchern bis heute kaum einen Druckvermerk aus der Zeit nach 1934 ermitteln konnte, in dem Salter noch explizit als Gestalter von Einband oder Umschlag genannt worden wäre (Beispiele: Ollivant, Old Bob, G. Kiepenheuer, 6.-10. Tsd. 1935 und - extrem kurios - Grote 1944). Anders verhält es sich bei den genutzten Schutzumschlägen. Hier wurden seine Signaturen - wie im folgenden Beispiel - ebenfalls restlos getilgt, teilweise zumindest in der Lesbarkeit beeinträchtigt, nicht selten aber auch sehr lange unverändert stehen gelassen.

Es liegt auf der Hand, dass in Fällen wie dem unten abgebildeten von bewußter Verschleierung gesprochen werden darf. Vom Verlag Paul Franke sind mehrere Beispiele dieser Art nachweisbar. Der Umschlag wurde nach 1933 weiter produziert, der Hinweis auf den Urheber freilich ist sorgfältig entfernt. Dass der Künstler etwa um Zustimmung gebeten oder nochmals honoriert worden ist, wird niemand annehmen.

Über die Motive, Georg Salter nicht konsequent aus dem Programm zu entfernen, lässt sich im konkreten Einzelfall nur spekulieren. Jeweils für sich oder in Kombination sind für die Weiterverwendung der Umschläge im Wesentlichen drei Ursachen denkbar:

  1. Ein gewisser Respekt der beteiligten Verleger oder Hersteller gegenüber dem ihnen ggf. sogar noch persönlich bekannten Urheber. Das will ich zum Beispiel bei den Verlagen S. Fischer und Suhrkamp annehmen. Es als entschlossenen Akt des Widerstands zu deklarieren, wäre aber auch in diesen Fällen vermutlich zu viel des Guten; zumal, wenn man weiß, wie aufwändig gerade S. Fischer selbst bereits ausgedruckte Schutzumschläge seit Anfang 1933 von Werbehinweisen auf unerwünschte AutorInnen säuberte.
  2. Nachlässigkeit: Die Signatur wurde übersehen oder im Herstellungsprozess nicht weiter darüber nachgedacht.
  3. Wirtschaftlichkeitserwägungen: Wegen des "Malheurs", einst einen jüdischen Buchdesigner beauftragt zu haben, wollte man keine zusätzlichen Kosten für einen neuen Entwurf tragen, fand den ursprünglichen vielleicht sogar eigentlich weiterhin passend.

Bei Motiv 1 blieb die Signatur auf dem Umschlag eher stehen, bei Motiv 3 dagegen eher nicht, sofern eben nicht Motiv 2, die Nachlässigkeit, hinzutrat. Insgesamt profitierten alle davon, dass die staatliche Kontrolle bei Buchdesignern offenbar längst nicht so aufmerksam war wie zum Beispiel bei AutorInnen oder bildenden KünstlerInnen.

Paul Grabeins "vaterländischer" Roman aus der Zeit der Freiheitskriege, "Die Flammenzeichen rauchen", war erstmals 1913 erschienen und besaß schon in der Ausgabe 1932 einen ziemlich nationalistischen Klappentext. Allzuviel wußte Salter mit dem Werk offenbar nicht anzufangen, jedenfalls zählt der Entwurf sicher zu seinen schwächeren.